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Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (Strom- und Gas GVV)


Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität (und/oder Erdgas) im Rahmen der Grundversorgung

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Stade für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität (und/oder Erdgas) im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Stade für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität (und/oder Erdgas), die hier angegeben sind. „Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“

 Stromversorgungsverordnung (StromGVV)
 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Auf Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) gelten für die Stadtwerke Stade GmbH nachfolgende Ergänzende Bedingungen:

 Ergänzende Bedingungen zur StromGVV gültig ab dem 01.04.2007
 Ergänzende Bedingungen zur GasGVV gültig ab dem 01.04.2007