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Erdgas


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  Preise Erdgas



Stadtwerke Stade bieten innerhalb ihres Versorgungsgebietes Erdgas zu den unten genannten Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich jeweils zusammen aus einem Grundpreis und einem entsprechenden Arbeitspreis.

Berechnung des Erdgaspreises in Euro

Bezeichnung Arbeitspreis Cent/kWh
brutto1) / netto
Grundpreis in Euro2)
brutto1) / netto
Allgemeine Preise der Grundversorgung
Grundversorgung Erdgas
6,01 / 5,05 171,36 / 144,00 pauschal je Jahr
Sonderpreise
StadeErdgas2010
5,18 / 4,35 8,93 / 7,50 je kW und Jahr
Sonderpreise
StadeErdgasonline2010
5,12 / 4,30 8,93 / 7,50 je kW und Jahr


Die Sonderpreise gelten bei Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei Überweisung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 12,00 €/Jahr brutto (10,08 €/Jahr netto) erhoben.

1) Einschließlich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
2) Es werden mindestens 5 kW berechnet.


Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten und als Vertragsbestandteil vereinbarten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz – (GasGVV)“. Siehe dazu auch Ziffer 3.2 und 3.3 der umseitig gedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen.

- Grundlaufzeit 24 Monate, danach Verlängerung um jeweils 12 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Kündigung muss in Textform erfolgen.

- Es werden mindestens 5 kW berechnet.

- Diese Preise gelten bei Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei Überweisung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 1,00 €/Monat (brutto) erhoben.

- Die genannten Preise ermäßigen sich um 2 % bei Zahlung eines einzigen Abschlagsbetrages zu Beginn des Belieferungszeitraumes der der voraussichtlichen Höhe des Bruttorechnungsendbetrages entspricht (Vorauszahlungsrabatt). Dieser Rabatt wird bei Mehrspartenversorgung auf die übrigen Produkte ebenfalls gewährt, jedoch je Produkt nur einmal.

Stade, 16.06.2010

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Abrechnung.
1. Voraussetzungen für die Erdgaslieferung
Die Lieferstelle liegt in dem Gebiet, in dem Stadtwerke Stade Grundversorger ist. Die Lieferung muss zum Letztverbrauch durch den Kunden in Niederdruck erfolgen. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.

2. Vertragsabschluss
Der Erdgasliefervertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum wirksam (in der Regel am 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats, jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag genannten Termin). Er endet frühestens mit Ablauf der Grundlaufzeit. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – 2 Wochen auf das Ende eines Monats. Die Stadtwerke Stade werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.

3. Preise und Preisanpassung
3.1 In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, das Netzentgelt, das Entgelt für Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Erdgassteuer sowie die Mehrwertsteuer enthalten.

3.2 Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten und als Vertragsbestandteil vereinbarten „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz – (GasGVV)“.

3.3 Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 GasGVV (Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

3.4 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind auch im Kundenzentrum, Hansestr. 18, 21682 Stade, erhältlich und können auch im Internet unter www.stadtwerke-stade.de abgerufen werden. Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.

4. Haftung
Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 S. 1 GasGVV können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Zahlungsweise
Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) oder durch Überweisung erfolgen. Bei Überweisung wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal berechnet.

6. Verschiedenes
Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten ergänzend die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedarf der Textform. Stadtwerke Stade ist berechtigt, die Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden, aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhobenen Daten werden von Stadtwerke Stade automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwendet. Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Inkrafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die Stadtwerke Stade sind verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen