Hafen
• Beschreibung
• Lage
• Hafentarif und Hafenordnung

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Hafentarif und Hafenordnung
1. Im Stader Hafen hat die Verordnung für die Häfen im Land Niedersachsen - Allgemeine Hafenordnung - (AHO) Gültigkeit.
Die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen unterliegt der Anmelde- und Genehmigungspflicht.
Über die Genehmigung entscheiden die Stadtwerke Stade GmbH nach freiem Ermessen.
2. Gewerbliche Schifffahrt
Die gewerbliche Schifffahrt hat sich rechtzeitig an den Hafenbetreiber zu wenden.
Dabei sind Angaben zu Art und Menge des beabsichtigten Güterumschlages zu machen.
Über eine Genehmigung zum Güterumschlag im Stader Hafen wird die Stadtwerke Stade GmbH kurzfristig entscheiden.
2.1 Hafen- und Kaigeld
| See-/Binnenschiffe mit Umschlag |
See-/Binnenschiffe ohne Umschlag |
Hafengeld 0,25 €/t Tragfähigkeit pro Liegetag |
Kaigeld 0,15 €/t Umschlagsmenge |
Hafengeld 0,05 €/t Tragfähigkeit pro Liegetag |
Alle Preise zzgl. Umsatzsteuer (z.Z. 19 %)
2.2 Fahrgastschiffe
Für Fahrgastschiffe, die den Stader Hafen anlaufen, wird das Hafengeld wie folgt berechnet:
Anzahl der jährlichen Ankünfte:
| bis 5 |
6 bis 10 |
11 bis 15 |
16 und mehr |
| 70,00 € |
100,00 € |
130,00 € |
160,00 € |
Diese Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer (z.Z. 19%)
3. Freizeitschiffe
Der Hafen dient neben der gewerblichen Nutzung dem Tourismus der Stadt Stade.
Freizeitschiffe haben bei Anlaufen grundsätzlich an der Ostseite des Hafens festzumachen.
Die Westseite steht ausschließlich der gewerblichen Schifffahrt zur Verfügung.
Dauerliegeplätze sind grundsätzlich zu beantragen und werden von den Stadtwerken Stade nach freiem Ermessen genehmigt.
Sie sind auf jeweils eine Saison beschränkt. Die Genehmigung, auch im wiederholten Falle, schließt den Rechtsanspruch auf einen Dauerliegeplatz aus.
Alle Schiffsführer haben sich bei unserem autorisierten Hafenmeister an- und abzumelden.
Dies kann auch zu den Geschäftszeiten persönlich in unserer Hafenverwaltung Hansestraße 18 oder telefonisch
unter 04141 / 404-112 mit Nennung der abrechnungs-relevanten Daten (Schiffsname, Liegezeit, Schiffslänge u.a.) erfolgen.
Das Hafenliegegeld ist im Voraus fällig.
Die Bezahlung erfolgt an den autorisierten Hafenmeister oder in unserer Verwaltung in bar.
3.1 Hafenliegegeld
| bis 7m |
8-10 m |
11-13 m |
14-19 m |
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Schiffslänge |
| 6,50 € |
8,50 € |
10,50 € |
12,50 € |
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Tagesliegesatz |
| 230,00 € |
310,00 € |
390,00 € |
470,00 € |
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Dauerlieger / Sommer (01.04. - 30.09.) |
| 115,00 € |
155,00 € |
195,00 € |
235,00 € |
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Dauerlieger / Winter (01.10. - 31.03.) |
Die Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer (zzt. 19 %)
Katamarane zahlen das eineinhalbfache Hafenliegegeld der entsprechenden Schiffslänge.
(Schiffslängen werden auf volle Meter aufgerundet.)
Schiffslängen ab 20 Meter werden zu Sondertarifen abgerechnet.
3.1.1 Strom-, Wasser- und sonstige Benutzungsgebühren
Die Strom- und Wasserversorgung wird nur während der Sommersaison gewährleistet.
Für Tageslieger ist der Strom- und Wasserbezug (Kleinmengen) sowie die Nutzung des Servicehauses kostenfrei.
Für Dauerlieger wird der Strombezug über eine Zähler abrechnet.
Der Wasserbezug (Kleinmengen) und die Nutzung des Servicehauses ist im Liegegeld enthalten.
4. Befreiung
Wer im Hafengebiet Hoheitsaufgaben wahrzunehmen hat, ist von der Entrichtung des Hafen- und Kaigeldes befreit.
5. Allgemeine Bestimmungen
Es haften für die zu entrichtenden Entgelte die Schiffseigentümer. Fehlende
Berechnungsunterlagen werden durch Schätzung unserer Mitarbeiter ermittelt.
Der Hafen und die Hafenanlagen sind in sauberem Zustand zu halten. Das Wohnen auf den
Freizeitschiffen ist verboten.
Alle Schiffe im Stader Hafen unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
Verstöße gegen die Hafenordnung können mit einer Fristsetzung zum Verlassen des
Hafengebietes geahndet werden.
Die Nichteinhaltung dieser Fristsetzung kann zur kostenpflichtigen Entfernung und
Zwischenlagerung des Wasserfahrzeuges führen.
Vorstehende Tarife treten am 02.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife außer Kraft.
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