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Trinkwasser


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  Allgemeiner Tarif

Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Trinkwasser

1. Wasserpreis
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus

1.1 einem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge,

1.2 einem Verrechnungspreis für die Vorhaltung, Ablesung und Abrechnung der Meßeinrichtung,

1.3 einem Bereitstellungspreis gemäß Ziffer 4

1.3.1 für den Haushaltsbedarf je Wohneinheit

1.3.2 für den gewerblichen, beruflichen, sonstigen oder landwirtschaftlichen Bedarf nach dem Spitzendurchfluß (Vs).
  Netto
Euro/m³
Brutto
Euro/m³
2. Der Mengenpreis beträgt: 0,82 0,88
 
3. Der Verrechungspreis beträgt: Netto Euro/Monat Brutto Euro/Monat
3.1
für Wasserzähler Qn 2,5 m³_/h   1,60 1,71
3.2 für Wasserzähler Qn 6,0 m³_/h   2,40 2,57
3.3 für Wasserzähler Qn 10,0 m³_/h   4,70 5,03
3.4 für Wasserzähler größer Qn 10,0 m³_/h   7,20 7,70
3.5 für Verbundwasserzähler werden Selbstkosten berechnet

4. Der Bereitstellungspreis beträgt: Netto Euro/Monat Brutto Euro/Monat
4.1
für den Haushaltsbedarf je WohneinheitQn2,5 m³_/h 1,55 1,66
4.2 für den gewerblichen, beruflichen, sonstigen oder landwirtschaftlichen Bedarf je angefangene 1,18 l/s des ermittelten Spitzendurchflusses (Vs)Qn6,0 m³_/h 1,55 1,66

5.
Die unter Ziffer 3 und 4 aufgeführten Preise bilden den monatlichen Teilbetrag des Jahresgrundpreises.

6. Mit Wasserabnehmern, die mindestens 60 000 m³ pro Jahr beziehen, kann ein Sondervertrag vereinbart werden.

7. Bei den Brutto-Preisen handelt es sich um gerundete Werte, sie enthalten die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer.

8. Die vorstehenden Tarifpreise treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisherigen Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser vom 1. Oktober 1992 außer Kraft gesetzt.