Anmeldepflichtige Geräte

Moderne Netze brauchen Transparenz

Unsere Stromnetze in Stade entwickeln sich ständig weiter – neue Technologien wie Wärmepumpen, Wallboxen oder andere stromintensive Geräte beeinflussen Belastung und Spitzenlasten. Um eine zuverlässige und sichere Versorgung in unserer Region sicherzustellen, ist es notwendig, dass bestimmte Geräte von Kundinnen und Kunden angemeldet werden. Dadurch behalten wir Lastspitzen im Blick und können Netzstabilität gewährleisten.

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Übersicht

Welche Geräte müssen bei uns angemeldet werden?

Hinweis: Auch mobile Ladegeräte, die über eine Steckverbindung genutzt werden, sind anmeldepflichtig – außer bei gelegentlichem Einsatz mit einem Notstromanschluss.

Was brauchen Sie für die Anmeldung?

Wenn Sie ein neues Gerät anschaffen oder in Betrieb nehmen, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:

  • Leistung des Geräts (z. B. in kVA oder kW)
  • Hersteller sowie Modell-/Typbezeichnung
  • Zählernummer (wenn das Gerät an Ihrem existierenden Zähler angeschlossen wird)

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a EnWG gelten Geräte, deren elektrische Leistung wir als Netzbetreiber zeitweise begrenzen dürfen. Dazu zählen unter anderem Ladeeinrichtungen für Elektromobilität, Wärmepumpen sowie Klimageräte. Durch diese netzorientierte Steuerung können wir die Stabilität unseres Stromnetzes sicherstellen und gleichzeitig den Bedarf an kostspieligem Netzausbau reduzieren. Im Gegenzug ist es möglich, reduzierte Netzentgelte anzubieten. Viele Stromlieferanten geben diese Kostenvorteile an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Am 27.11.2023 hat die Bundesnetzagentur zwei Verordnungen zur Einbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Regelungen, die seit dem 01.01.2024 gelten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • In der Niederspannung sind bestimmte Geräte verpflichtet, an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen. Dazu gehören nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Wärmepumpenheizungen, Anlagen zur Raumkühlung sowie elektrische Stromspeicher.
  • Die Vorgaben gelten für alle Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, können freiwillig an der Regelung teilnehmen.
  • Als Ausgleich für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung können verringerte Netzentgelte in Anspruch genommen werden. Die konkreten Konditionen sind mit dem jeweiligen Stromlieferanten zu klären.
  • Die Umsetzung der Steuerungsmaßnahmen erfolgt über ein intelligentes Messsystem in Verbindung mit einer Steuerbox.

Warum ist die Anmeldung wichtig?

  • Netzauslastung: Damit wir den Strombedarf sinnvoll verteilen und die Belastung des Netzes richtig einschätzen können.
  • Sicherheit: Wir prüfen, ob Hausanschluss und Netzkapazität ausreichen – so vermeiden wir technische Probleme oder Überlastungen.
  • Planbarkeit: Für Investitionen in Netzstruktur (z. B. Leitungen, Transformatoren) brauchen wir zuverlässige Daten.
Kundenservice

Fragen? Wir beraten Sie gern!

Einige häufig gestellte Fragen finden Sie unten auf dieser Seite. Gerne beraten wir Sie auch persönlich; Sie erreichen uns per E-Mail (netzanschluss@stadtwerke-stade.de) oder vor Ort im Kundencenter. Wir freuen uns auf Sie!

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