Stadtwerke-News

Wichtiger Hinweis der Bundesnetzagentur: Umzug rechtzeitig melden

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur: Wer umzieht, muss seinen Stromanbieter vorab informieren.

Veröffentlicht am · Lesedauer: 1 Minute

Das bedeutet: Meldungen nach dem Umzug – wie bisher bis zu 6 Wochen möglich – sind nicht mehr zulässig. Wird der Wechselprozess zu spät gestartet, bleibt der Stromanschluss auf Sie registriert. Das kann zu Fehlabrechnungen führen.

Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem Auszug. So vermeiden Sie unnötigen Aufwand und sorgen für einen reibungslosen Wechsel.

Angaben, die wir benötigen:

  • Vorname und Nachname
  • Kundennummer und Rechnungseinheit (wenn bekannt)
  • Alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und -stand (alt und neu, inkl. Ablesedatum)

So können Sie uns informieren:

Umzugsservice

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