Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Wer eine neue Ladeeinrichtung, Wärmepumpe, Klimaanlage oder einen Stromspeicher installiert, fällt unter die neue Regelung des § 14a EnWG. Diese Geräte müssen fernsteuerbar sein – dafür erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt.
Wichtig:
- Ladeeinrichtungen bis 11 kW sind meldepflichtig,
- Ladeeinrichtungen über 11 kW benötigen eine Genehmigung.
Durch Ihre Anmeldung helfen Sie uns, das Stromnetz effizient weiterzuentwickeln. Bitte beachten Sie: Der Anschluss kann technische Anpassungen am Zählerplatz erforderlich machen.