Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung
Seit dem 08.11.2006 in Kraft: die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV):
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss
Nach §19 EnWG erhalten Sie über die angegebene Internetadresse alle vom Netzbetreiber zu veröffentlichenden, erforderlichen, technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilungsnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungs- und Direktleitungen an unser Netz.
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Stade GmbH
gültig ab 01. August 2019
Richtlinien für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen