Nach der Soforthilfe mit Umsatzsteuersenkung und Erstattung eines Monatsabschlags (Dezemberabschlag) zum Ende des Jahres 2022 hat die Bundesregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten zum 1. März 2023 eine Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse eingeführt.

Durch die Preisbremsen werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs sind die Preise für Strom, Erdgas und Wärme gedeckelt.

Die Stadtwerke Stade haben in diesen Tagen für alle betroffenen Strom-, Erdgas- und Wärmekunden Schreiben verschickt, in denen die wichtigsten Informationen über den Entlastungsbetrag durch die staatlichen Preisbremsen und die sich ergebenen Abschläge ausführlich erklärt werden.

Nach systemseitiger Umsetzung erfolgt zeitnah die Erstellung der Jahresrechnungen sowie die Abbuchung der angepassten Abschlagszahlungen.