Die Stadtwerke Stade begleiten Ihre Kunden bei der geforderten Einsparung von CO2 als kompetenter Ansprechpartner

Im 2019 von der Bundesregierung vorgestellten „Klimaschutzprogramm 2030“ ist das Inkrafttreten des BEHG eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Energie- und Klimawende durch die Einsparung von Emissionen. Für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen müssen von den Energielieferanten wie z. B. den Stadtwerken Emissionszertifikate erworben werden. Der Preis hierfür ist gesetzlich festgelegt; man spricht von einer „CO2-Steuer“, mit der die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate gemeint sind. Das BEHG tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Um den Anstieg der Energiekosten für Sie möglichst gering zu halten, unterstützen die Stadtwerke Stade Ihre Kunden bei der Senkung von Energieverbrauch und Kosten – und damit beim CO2-Ausstoß. Die Stadtwerke sind überzeugt von den positiven Klimaeffekten und schaffen Anreize, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

Schauen Sie gerne auch in unsere Energiespartipps.

Das Wichtigste zum BEHG auf einem Blick

  • Ab 2021 wird eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe (zunächst Erdgas, Flüssiggase, Heizöle, Kraftstoffe) erhoben.
  • Damit wird für alle - Unternehmen und Endverbraucher - der Einsatz dieser Brennstoffe teurer, weil dieser Preisaufschlag an die Verbraucher weitergegeben wird.
  • Die CO2-Abgabe ist jedoch nicht direkt an den Verbrauch gekoppelt, sondern an das Inverkehrbringen der Brennstoffe.

Den Link zum BEHG finden Sie bei Interesse hier.

Fragen und Antworten zum BEHG

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das BEHG ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030. Zum 01.01.2021 wird das Gesetz eingeführt. Das Gesetz besagt, dass für den CO2-Ausstoß unter anderem von Energieversorgern Emissionszertifikate erworben werden müssen. Dies wird dazu führen, dass Erdgas teurer wird. Der Gesetzgeber möchte dies dazu nutzen, um die Energieeinsparung und den Umstieg auf klimaschonende Technologien und erneuerbare Energien voranzutreiben.

Wann tritt das BEHG in Kraft?

Das BEHG tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

Was ist die „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder „CO2-Bepreisung“?

Der Preis für die benötigten Emissionszertifikate ist gesetzlich fixiert. Daher wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung“ gesprochen. Es handelt sich jedoch um die Kosten für den Kauf der benötigten Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.

Welche Erdgastarife fallen unter die Regelung des BEHG?

Es sind alle Erdgastarife von dem Gesetz betroffen.

Steigen meine Kosten für Erdgas ab 2021?

 

Für alle Energieversorger sind die staatlich verursachten Belastungen gleich.Wir müssen die Kosten ab 2021 daher eins zu eins an unsere Kunden weitergeben.

 

Wofür nutzt die Bundesregierung die Einnahmen an dem BEHG?

Ein Teil der staatlichen Einnahmen soll unter anderem zur Entlastung der EEG-Umlage genutzt werden. Diese Entlastung werden wir an unsere Kunden weitergeben, sobald diese eintritt.

Wie unterstützen mich die Stadtwerke Stade?

Die Stadtwerke sind überzeugt von den positiven Klimaeffekten und schaffen Anreize, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Energieeinsparung und unterstützen Sie somit bei der Senkung des CO2-Ausstoßes. Eine Auswahl unserer Dienstleistungen hierzu finden Sie nachfolgend:

Heizung mieten statt kaufen mit unserem WärmeDirektService

Wir erneuern Ihre Heizungsanlage und liefern Ihnen eine komplette Heizung mit viel Service drum herum: Vom individuellen Energiekonzept über Kauf und Installation der Heizungsanlage bis hin zur Übernahme von Betriebskosten für Wartung, Schornsteinfegergebühren oder Ersatzteilen kümmern wir uns um alles. Auf Wunsch optimieren wir darüber hinaus Ihre Heizungsanlage. Hier geht´s zum WärmeDirektService.

Mobilität

 Wir treiben die Elektromobilität voran und beraten unsere Kunden fachmännisch zu Themen wie Lademöglichkeiten und der Nutzung von unseren Elektrofahrzeugen. Hier geht´s zu unseren Mobilitätsangeboten.

Ist Strom ebenfalls von den Belastungen betroffen?

Strom ist von den Belastungen aus dem BEHG nicht betroffen.

Soll ich meinen Abschlag erhöhen?

Um eine Nachzahlung bei der nächsten Jahresabrechnung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Abschlag zu erhöhen.

  • bei 10.000 kWh/ Jahr um 5 €
  • bei 20.000 kWh/ Jahr um 10 €

Rufen Sie uns gerne an und nennen Sie uns Ihre Kundennummer. Wir führen die Abschlagsänderungen dann für Sie aus. Alternativ können Sie uns eine formlose schriftliche Mitteilung per Fax, Brief oder E-Mail senden.

Noch einfacher: Sie registrieren sich in unserem Online-Kundenportal und nehmen Ihre Änderungen ganz bequem selber vor – an 24 Stunden und 7 Tagen die Woche. Darüber hinaus profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen wie der praktischen Vertragseinsicht und dem einfachen Produktwechsel.

Soll ich meinen Zähler zum Zeitpunkt der Preisanpassung ablesen?

Die Verbrauchsabgrenzung erfolgt rechnerisch. Gerne können Sie uns aber auch Ihren Zählerstand zum Jahreswechsel unter Angabe Ihrer Kundennummer und Rechnungseinheit schriftlich per Post, per Mail oder unter www.stadtwerke-stade.de/zaehlerstand übermitteln.

Sie haben weitere Fragen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz oder möchten Energie sparen?

Dann sprechen Sie uns einfach an. Unser Team vom Kundencenter ist für Sie da und berät Sie gern.

Tel. 04141 404 – 415

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Sprechen Sie uns einfach an: