Stade. Einrichtungen und Betriebe, die ihren Betrieb aufgrund der Corona-Krise eingestellt haben, sollten ihre Wasserleitungen einmal pro Woche gründlich durchspülen. Darauf verweisen die Wasserverbände und Experten der Wasserwirtschaft. „In länger stehendem Leitungswasser können sich während der Zwangspause gesundheitsgefährdende Legionellen und andere Bakterien vermehrt haben. Eine Gefahr durch die Übertragung von Corona-Viren im Leitungswasser besteht jedoch keinesfalls,“ sagt Christoph Born, Geschäftsführer der Stadtwerke Stade.

  • Betroffen sind insbesondere Schulen, Kitas Gastronomie und Sportstätten
  • Durchspülen verhindert Infektionsgefahr durch Bakterien
  • Infektionsgefahr mit Corona-Viren besteht keinesfalls

Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität innerhalb seiner Immobilie. Er haftet dafür, dass die erforderliche Qualität nach Trinkwasserverordnung (T-VO) auch hinter dem Hausanschluss gewährleistet ist (siehe AVBWasserV).

Die Durchspülempfehlung richtet sich insbesondere an Schulen, Kitas, Gaststätten, Sportstätten, Zweitwohnsitze und ähnliche Einrichtungen, in denen Leitungswasser zum Trinken und für die Körperhygiene verwendet wird. Besonders wichtig ist das Durchspülen vor einer möglichen Wiederinbetriebnahme. Hingegen sei dieser Vorgang im gewerblichen Bereich oder für Außenwasserleitungen zur Gartenbewässerung in der Regel nicht erforderlich.

Zum Durchspülen genügt es, sämtliche Wasserhähne und Duscharmaturen etwa drei Minuten aufzudrehen. Ob das Standwasser bereits vollständig abgeflossen ist, lässt sich leicht selbst prüfen, indem man einen Finger in den Wasserstrahl hält: Sobald sich die Temperatur des kalten Leitungswassers nicht mehr ändert, kann das Wasser abgestellt werden.

Bei Geschirrspül- und Waschmaschinen empfiehlt sich ein Schnelldurchlauf der Geräte ohne Befüllung mit Wäsche oder Geschirr – oder eine Erstwäsche oder –spülung bei hohen Wassertemperaturen, denn diese tötet Bakterien zuverlässig ab.